Richtlinien zum Urheberrecht

1. Urheberrecht

Die Urheber von Werken der Literatur, Musik, Malerei, Kino und Fotografie genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes.

Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
die Vervielfältigung
die Verbreitung
die Ausstellung
Dies betrifft vor allem das Hochladen und Teilen von Inhalten über das Internet, was viele der exklusiven Rechte des Urheberrechtsinhabers verletzen.

Durch das Urheberrechtsgesetz erhält allein der Urheber als Rechtsinhaber das Recht, über die Nutzung an seinem Werk frei und ausschließlich zu verfügen.

Potentielle Schutzgegenstände des Urheberrechts sind z.B.:

    ・TV-Sendungen
    ・Filmwerke, sowie deren Trailer
    ・Musikstücke, sowie deren Liedtexte
    ・Werbung
    ・Schriftgut und Druckerzeugnisse
    ・Lichtbildwerke, sowie Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden

2. Urheberrechtsverletzung

Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen die Urheberrechte.
Gemeint ist damit in der Regel ein Verstoß gegen die im Urheberrechtsgesetz definierten Verwertungsrechte oder die Aneignung eines fremden Werkes (Plagiat).

FC2 verbietet, unter Einbezug der Copyright-Gesetzen des "Digital Millennium Copyright Act" (DMCA),
jedwede Art der Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit der Nutzung dieses Dienstes.

FC2, INC.'s Digital Millennium Copyright Designated Agent kann unter folgender Adresse kontaktiert werden:
[ FC2 Designated Agent ]
- Anschrift:4730 South Fort Apache Road Suite 300 Las Vegas, NV89147
- TEL:(424) 236-6050
- FAX:(424) 236-6050
- E-Mail :abuse@fc2.com

Für den Fall, dass FC2 ermittelt, dass ein hochgeladener Inhalt urheberrechtsverletzend ist, führt dies zur sofortigen Löschung des Videos.
FC2 kann Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen schneller bearbeiten, wenn diese im Haupttext einer einer E-mail und nicht als PDF Datei übermittelt werden.

Zudem kann es dazu führen, dass Nutzern, welche urheberrechtsverletzende Inhalte hochgeladen haben, unvorangekündigt Ihr Account gekündigt wird.
Möglicherweise ist auch mit Schadensersatzforderungen von Seiten des Urheberrechtsinhabers oder FC2 zu rechnen, für diese der benutzende User (sowie FC2 ID Inhaber) selbst aufkommen müssen.
Im Falle vom Abschluss eines Abos von kostenpflichtigen Diensten, ist FC2 zu keinerlei Rückzahlungen an den Nutzer verpflichtet.

FC2 hofft, dass sich seine Nutzer fairerweise an diese Bestimmungen halten und das Urheberrecht beachten, so dass wir auch weiterhin kreative und nützliche Online-Dienste anbieten können.
Wir danken Ihnen schon im Voraus für Ihre Kooperation.


3. Schutz des Urheberrechts

Um vorzubeugen, dass man kein Urheberrecht verletzt, sollte man sich vom Urheberrechtsinhaber eine Genehmigung einholen oder eigene Werke verwenden.
Bei selbsterstellen Bildern, Videos oder selbstverfassten Texten o.ä. brauch man sich überhaupt keine Sorgen um eine Urheberrechtsverletzung zu machen.
Eine andere Variante wäre auch die Nutzung von nicht copyright-geschützten Materials.
Weitere Informationen zu Regelungen und Verboten finden Sie hier beim Verbotenen Benutzerverhalten in den "Allgemeinen Bestimmungen" der FC2 Nutzungsbedingungen.